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Enzyklika Humnae Vitae

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2.9. Seelsorge und Masturbation
In der heutigen Zeit werde die Masturbation sehr oft verharmlost und nicht mehr als Verstoss gegen die sittliche Ordnung dargestellt. Dabei stellen Soziologie und Psychologie die Masturbation als eine normale Erscheinungsform geschlechtlicher Entwicklung dar. Die vorsätzliche Selbstbefriedigung, die nicht mehr zur Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts diene, sei jedoch sehr wohl schwere Sünde. Denn der Geschlechtsakt ist das eigentliche Ziel der Sexualität. Diese Vorstellungen entsprechen jedoch nicht denen der katholischen Kirche. Auch wenn neue biologische und philosophische Erkenntnisse etwas anderes besagen so stellten die Moralvorstellung der Christen die Masturbation doch immer als eine ordnungswidrige Handlung dar. Die Masturbation entspreche nicht dem ehelichen Gebrauch der Geschlechtskraft. Die reguläre geschlechtliche Beziehung, die lediglich in der Ehe ausgeübt werden dürfe, ist die einzige sittlich korrekte Form der Sexualität. Es ist zwar nicht möglich die Masturbation als verwerfliche Handlung an der Bibel zu belegen, jedoch stellt die kirchliche Überlieferung die Masturbation im neuen Testament als „unrein“ und „schamlos“ dar. Die Ursachen der sittlichen Dekadenz sei in der Kommerzialisierung der Sexualität zu suchen. Grenzenlose Freizügigkeit in Zeitschriften und TV führten zum Verlust jeglichen Schamgefühls.

2.10. Grundentscheid und schwere Sünde:
Nicht wirklich gläubige Christen stellten die Treue zum Sittengesetz im Bereich der Geschlechtlichkeit in Frage. Die Schwere solcher Sünden versuchen die Menschen dabei völlig zu leugnen, beziehungsweise zu verharmlosen. Die schwere Sünde entstehe aus der formellen Ablehnung gegenüber Gott, nur durch Widerstand gegen die Gesetze Gottes kommt es zur Grundentscheidung, die den Menschen vollkommen beansprucht, befähigt ihn zu einer Todsünde. Die peripheren, geschlechtlichen Handlungen geschehen oft aus einer Gewohnheitshaltung heraus und führten nicht zu einer Änderung der Grundentscheidung. Eine Änderung der Grundentscheidung zu Gott ereigne sich im Bereich des Geschlechtlichen viel schwerer als in anderen Lebensbereichen, da die Überschreitungen aus Leidenschaft, Schwäche oder mangelnder Reife geschehen und nicht genügend reflektiert seien. Eine einzige der unsittlichen Handlungen genügt um eine schwere Sünde zu begehen.
Die schwere Sünde besteht,
  1. in der Auflehnung gegen Gott und der Ablehnung des Gesetzes der Liebe.
  2. im Widerspruch zur echten Liebe.
Die sittliche Ordnung beruht auf dem “Doppelgebot der Liebe“ , das Doppelgebot umfasst alle übrigen Einzelgebote. Der Mensch sündige nicht nur wenn die Sünde aus der direkten Verachtung Gottes hervorgeht, sondern auch wenn er bewusst und freiwillig ein Gebot übertritt. Die sittliche Ordnung der Sexualität habe oft so grosse Bedeutung, dass die kleinste Überschreitung schon schwerwiegende Folgen habe. Die Schwierigkeit geschlechtliche Verfehlungen mit Umsicht zu bewerten, soll jedoch kein Freischein für sündhafte Handlung im Bereich des Geschlechtlichen sein. Auch hier kann man schwere Sünden begehen. Die Pastoren und Seelsorger dürfen bei der Beurteilung jedoch nicht die Gebote nach belieben interpretieren.

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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