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2.7. Zur leiblichen Vereinigung
außerhalb der Ehe
Manche Menschen forderten die teilweise
Aufhebung des Verbotes gegen vorehelichen Verkehrs.
Diese Teilaufhebung soll in mehreren
Fällen stattfinden:
1. Wenn eine ernste Heirat in Absicht
ist.
2.
Wenn eine fast eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden Partner vorhanden
ist.
3. Wenn die Feier der Hochzeit durch
äußere Einflüsse verhindert wurde.
4. Wenn die intime Beziehung als notwendig erscheint,
um die Liebe aufrecht zu erhalten.
Diese Auffassung widerspricht zwar der
christlichen Kirche, nach der jede körperliche Hingabe vor der Ehe verboten
ist. Durch die Ehe wird also die Liebe der Ehepartner noch gefestigt. Diese
gefestigte Liebe sei zu vergleichen mit der Liebe wie Christus die Kirche liebt.
„Die leibliche Vereinigung in Unzucht“ entehrt die Kirche also.
Diese leibliche Vereinigung ist nur dann rechtmäßig, wenn eine vor
dem Gesetz bestehende Lebensgemeinschaft besteht. Dies sei die einzige Lehre,
die die katholische Kirche je gelehrt habe und in der Geschichte immer eine
tiefe Übereinstimmung damit hatte. Die Erfahrung der Katholiken lehrte sie,
daß die Liebe durch den Erhalt der Ehe geschützt wird und damit die
geschlechtliche Vereinigung den Forderungen ihrer Finalität und der
menschlichen Würde entspricht. Diese Forderungen verlangen einen durch die
Gesellschaft beglaubigten Ehevertrag, der für das Wohl der Familie von
äußerster Bedeutung ist. Eine solche, jedoch außereheliche
Liebe, kann sich jedoch nie zu einer Vater-, Mutterliebe entfalten und das
außereheliche Kind würde unter dieser Tatsache erheblich leiden.
2.8. Seelsorge und
HomosexualitätIm Kontrast zur bestehenden Lehre des kirchlichen
Lehramtes und dessittlichen Empfindens entschuldigen heutzutage einige, mit
Berufung aufpsychologische Studien, die Beziehung homosexueller.
Dabei kann man zwei Arten der
Homosexualität unterscheiden:1. Diejenigen, dessen Homosexualität
durch beispielsweise Gewohnheit oder falsche Erziehung hervorgerufen wurde. 2.
Diejenigen, die durch einen angeborenen Trieb oder eine
psychische
Störung homosexuell wurden.
Sie unterscheiden also zwischen der heilbaren
und der unheilbaren
Homosexualität. Im Bezug auf die zweite
Art sagen einige, daß dies ein guter Rechtfertigungsgrund sei, und
daß diese Menschen auch in einer Lebens- oder Liebesgemeinschaft leben
können, falls sie nicht imstande fühlen, alleine zu leben. Die
Seelsorge sei solchen Menschen nennen die Autoren sehr schwierig, und daß
man sehr viel Verständnis für diese Menschen aufbringen müsse um
ihnen mit ihren „Problemen“ zu helfen. In der Heiligen Schrift
werden Homosexuelle als Menschen mit schweren Verirrungen verurteilt und
außerdem als eine traurige Folge der Verleumdung Gottes dargestellt. Diese
Schrift läßt zwar nicht den Schluß zu, daß alle, die an
dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, aber sie
läßt klar hindurch kommen, daß dieses Verhalten in keinerlei
Form gutgeheißen werden kann.
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